Mitglied sein
Folgende Jahresbeiträge fallen bei einer Mitgliedschaft in der DPSG Stamm Forster Linde an:
1. Kind: 53€ pro Kalenderjahr
ab 2. Kind: 50€ pro Kalenderjahr
Diese Beiträge fallen für jedes Kalenderjahr an, in dem ein Kind als Mitglied an das Bundesamt der DPSG gemeldet ist. Die Jahresbeiträge werden dafür aufgewendet, sämtliche unvermeidbaren laufenden Ausgaben zu decken. Dies sind im Wesentlichen Beiträge an den Bundesverband (z.B. für Versicherung und Verbandsarbeit) und die Umlage der Leiterbeiträge (Leiter zahlen keinen Jahresbeitrag), ein kleiner Teil wird weiterhin für erforderliche stammesinterne Versicherungen und weitere feste Ausgaben benötigt.
Kinder, die erstmals Mitglied in der DPSG werden, brauchen im ersten Kalenderjahr dann keinen Jahresbeitrag bezahlen, wenn sie zu einem Stufenwechsel im Herbst Mitglied werden. Die Kinder werden trotzdem Mitglied in der DPSG und müssen diese daher wieder schriftlich kündigen (siehe unten).
Natürlich kannst du erstmal in eine Truppstunde reinschnuppern, hierzu kannst du einfach das Kontaktformular nutzen und Anfragen, wann das möglich ist.
Beurlaubung
Kinder, die aus bestimmten Gründen längere Zeit nicht zu den Truppstunden kommen, können sich beurlauben lassen. Die Jahresbeiträge werden während der Beurlaubung weiter fällig. Die Beurlaubung kann maximal bis zum folgenden Stufenwechsel dauern. Nach dem Stufenwechsel wird beurlaubten Kindern kein Platz in einer Gruppe reserviert, in besonderen Fällen (z.B. Auslandsaufenthalte) können andere Regelungen mit dem Vorstand (nicht mit den Gruppenleitern!) getroffen werden. Sollte ein Kind zur Übergabe nicht wieder an Gruppenstunden teilnehmen wollen, so hat unverzüglich eine schriftliche Abmeldung zu erfolgen. Eine Abmeldung und erneute Anmeldung innerhalb eines Kalenderjahres ist kein Nachteil, die Jahresbeiträge werden auch dann nur einmal fällig.
Die Beurlaubung ersetzt nicht die Abmeldung.
Wir empfehlen daher, ein Kind sofort abzumelden. Eine Rückkehr ist mit einer neuen Anmeldung zur Übergabe ohne Nachteil möglich.
Für eine Beurlaubung können Sie folgendes Formular verwenden:
Zahlungsweise
Die Jahresbeiträge werden von ihrem Konto eingezogen, eine Zahlung per Überweisung ist nicht möglich. Hierzu erteilen Sie uns bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto. Dem Kontoinhaber entstehen bei Lastschriften keine Nachteile, weil diese storniert werden können.
Jedoch fallen für uns dann Gebühren an, wenn Lastschriften storniert oder mangels Deckung zurückkommen. Da die Mitgliedschaft im Stamm nur schriftlich gekündigt werden kann, werden wir Ihnen diese Gebühren (z.Z. 3€) zusätzlich zu den fehlenden Beiträgen in Rechnung stellen.
An der Stelle sei auf die Seite unseres Fördervereins hingewiesen, welcher bei Zahlungsschwierigkeiten (sowohl bei Jahresbeiträgen, als auch Fahrten) Ihnen gerne hilft.Einzugsermächtigung und Kontoänderung
Mit folgendem Formular können Sie ihre Kontoverbindung ändern oder eine neue Einzugsermächtigung erteilen:
Mitgliedschaft beenden Aus versicherungstechnischen Gründen können Abmeldungen nur schriftlich erfolgen. Dazu können Sie folgendes Formular oder einen freien Brief an die Kontaktadresse richten:
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30. November eines Jahres bei uns eingegangen sein; nur dann können wir gewährleisten, dass die Jahresbeiträge für das Folgejahr nicht fällig werden. Kontaktieren Sie bei Abmeldungen im Dezember bitte den Vorstand, damit wir versuchen können, beim Bundesamt die Mitgliedschaft kurzfristig zu kündigen. Wenn die Abmeldung noch rechtzeitig bearbeitet wird, fallen selbstverständlich keine Jahresbeiträge für das Folgejahr an.